Martje Nagel

Ihre Rechtsanwältin und Notarin 

 

Das Notariat:

Das Notariat bietet die notwendige Beratung und erforderliche Amtstätigkeit in allen notariellen Angelegenheiten, zum Beispiel:                                                                                                                                

 

  • Veräußerungsverträge aller Art (z.B. Kauf, Tausch, Überlassung oder Schenkung)
  • Bestellung von Grundschulden und anderen Grundpfandrechten
  • Erbbaurechtsverträge
  • Eheverträge; Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Testamente; Erbverträge
  • Erbscheinsverhandlungen; Erbausschlagungen
  • Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügung; Generalvollmachten
  • Gesellschaftsgründungen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Vereinsgründungen
  • Anmeldungen  aller Art zum Vereins-, Genossenschafts- oder  Partnerschaftsregister

 

Ich bin Ihnen bei den obengenannten Punkten gern als Notarin behilflich !  

 

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