Martje Nagel
Ihre Rechtsanwältin und Notarin
Das Notariat:
Das Notariat bietet die notwendige Beratung und erforderliche Amtstätigkeit in allen notariellen Angelegenheiten, zum Beispiel:
- Veräußerungsverträge aller Art (z.B. Kauf, Tausch, Überlassung oder Schenkung)
- Bestellung von Grundschulden und anderen Grundpfandrechten
- Erbbaurechtsverträge
- Eheverträge; Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Testamente; Erbverträge
- Erbscheinsverhandlungen; Erbausschlagungen
- Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügung; Generalvollmachten
- Gesellschaftsgründungen
- Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsgründungen
- Anmeldungen aller Art zum Vereins-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister
Ich bin Ihnen bei den obengenannten Punkten gern als Notarin behilflich !